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Kurzarbeit und Weiterbildung – was Sie jetzt wissen müssen (Update)

8. Oktober 2020Wolfgang ReisAktuelles

Wir haben Ihnen vor wenigen Wochen bereits eine erste Information zu aktuellen Fördermöglichkeiten von Weiterbildung im Zusammenhang mit Covid gesendet. Zwischenzeitlich sind neue und konkretere Informationen verfügbar. Sie finden diese hier zusammengefasst.

Wie hoch ist die Förderung durch das AMS?

Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert die Qualifizierung von ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit mit 60% der Kurskosten bis 31.03.2021. 40 % sind somit vom Arbeitgeber zu tragen. Diese können natürlich als Betriebsausgaben verbucht werden.

Wer wird gefördert?

Diese Förderung können alle Arbeitgeber mit einer bereits genehmigten COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe mit Beginn ab 1.10.2020 erhalten.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Teilnahme an arbeitsmarktbezogenen Kursen mit einer Dauer von mindestens 16 Kursstunden. Die Auswahl der Kurse erfolgt durch das Unternehmen. Die Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn der gewählte Kurs als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist, ein vollständiges Angebot des Kursveranstalters (mit Kursinhalten, -zeiten und -kosten) vorliegt und das Begehren grundsätzlich vor Kursbeginn eingebracht wird. Sprachtrainings fallen in diese Kategorie.

Wie lange wird gefördert?

Die Schulungskostenbeihilfe kann für Kurse während des Kurzarbeitszeitraums gewährt werden, längstens jedoch bis 31.03.2021. Für Kurse, die über den Kurzarbeitszeitraum hinausgehen, werden die Kosten nach Kalendertagen anteilig abgezogen.

An wen kann ich mich bei biz.talk wenden?

Rufen Sie uns bitte jederzeit an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie umgehend. Telefon 01 5953515 oder .

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