FörderungenFörderungen für Sprachtrainings

Es gibt viele Möglichkeiten für Förderungen von Sprachtrainings für Ihre Mitarbeiter. Manche Förderungen gelten österreichweit, manche nur in einzelnen Bundesländern. Das Magazin TRAINING und biz.talk geben Ihnen einen Überblick.

Wir haben die verschiedenen Möglichkeiten in 7 Bereiche unterteilt:

  • Steuerliche Förderungen
  • Bundesförderungen
  • Landesförderungen
  • Förderungen des AMS
  • Förderungen der Kammern u. Gewerkschaften
  • WKÖ-Förderungen für Lehrbetriebe
  • sonstige Förderungen.

Es gibt verschiedene Formen von Förderungen, wie z. B. Bar-Zuschüsse in Form von Beihilfen (Schülerbeilhilfe, Studienbeihilfe, Stipendien usw.), »Gutscheine« (z. B. den AK-Bildungsscheck) sowie nicht monetäre Leistungen wie z. B. Übernahme von Beratungsleistungen oder Vermittlungs- und Koordinationsleistungen. Nahezu jeder Angestellte, der einen Kurs belegt, kann diesen in irgendeiner Form fördern lassen. Informieren zahlt sich also aus und spart bares Geld.

Dieser Beitrag kann leider nicht einmal ansatzweise alle Förderungen erwähnen. Es gibt einfach zu viele, besonders für spezielle Zielgruppen wie Lehrlinge, Zuwanderer, Arbeitslose etc.

1. Steuerliche Förderungen

Für Unternehmen Mit der Steuerreform 2015/2016 wurden der Bildungsfreibetrag und die Bildungsprämie ersatzlos gestrichen. Sämtliche Ausgaben zur beruflichen Weiterbildung von Mitarbeitern werden natürlich als Betriebsausgaben anerkannt, soweit diese im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

 

Für Privatpersonen Personen, die Weiterbildungen privat zahlen, können die Kosten im Zuge des Steuerausgleichs (Arbeitnehmerveranlagung) geltend machen und so die Lohn- bzw. Einkommenssteuer reduzieren. Absetzbar sind sämtliche Fortbildungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit sowie Fachliteratur, eventuelle Reisekosten und sogar Nächtigungskosten, wenn die Heimreise vom Kursort nicht mehr zumutbar ist. Die Bemessungsgrundlage für die Steuerleistung reduziert sich um den Betrag der Weiterbildungskosten.

Nicht absetzbar sind jedoch Kurse, die primär dem privaten Interesse dienen. Auch allgemein bildende Maßnahmen wie z. B. die AHS-Matura sind nicht steuerlich absetzbar.

2. Förderungen des Bundes

Der Bund bietet zahlreiche Förderungsmöglichkeiten für Aus- und Weiterbildung an. Vor allem handelt es sich dabei um Förderungen für eine Basisausbildung (Lesen, Schreiben, Rechnen), Studienbeihilfen sowie Förderungen für Menschen mit Behinderungen. Einige Beispiele für Bundesförderungen sind:

  • Kostenlose Vorbereitungskurse für Prüfungen zur Berufsmatura für Lehrlinge
  • Ausbildungshilfen für Personen mit Behinderungen
  • Schulbeihilfe für Schulbesuche ab der 10. Schulstufe
  • Studienbeihilfen und Studiendarlehen
  • Kurse zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses
  • Lehre für Erwachsene (für Lehrlinge über 18)
  • Lehrlinge: Basisförderungen für alle Lehrverhältnisse
  • Förderungen für Personen mit Behinderungen

Weitere Infos: www.bmukk.gv.at

Durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden speziell niedrigqualifizierte Personen und ältere Personen gefördert, weitere Infos: www.esf.at

3. Förderungen der Länder

Bei den Förderungsmöglichkeiten gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Aus Platzgründen gehen wir hier nur auf die wichtigsten Förderungen ein, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

4. Förderungen durch das AMS

Das Arbeitsmarktservice bietet eine Fülle an Förderungen an. Speziell für Arbeitslose oder Personen, die sich beruflich neu orientieren wollen. Zusätzlich gibt es Programme zur Förderungen von Ausbildungen als Fachkraft in einem Bereich, in dem ein Mangel an Fachkräften herrscht.

Besonders relevant sind auch die Bildungsteilzeit und die Bildungskarenz.

Bildungsteilzeit Arbeitszeit reduzieren, um sich weiterzubilden, und für die wegfallenden Stunden einen »Lohnersatz« bekommen, das bietet die Bildungsteilzeit. Der Vorteil zur »traditionellen« Bildungskarenz ist, dass gerade für kleinere Einkommen  die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver ist. Außerdem bleibt man in Kontakt mit dem Betrieb und dem Arbeitsplatz. Für jede Arbeitsstunde, die man weniger arbeitet, zahlt das AMS 0,80 € »Bildungsteilzeitgeld« pro Tag – z. B.: Sie reduzieren von 40 auf 30 Wochenstunden und bekommen 10 x 0,80 x 30 Tage = 240,– €.

Bildungskarenz Während der Bildungskarenz erhält die karenzierte Person vom AMS Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes; mindestens jedoch 14,53 € täglich. Während des Bezugs von Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz besteht Kranken- und Unfallversicherungsschutz. Zeiten einer Bildungskarenz werden seit 2005 bei der Pensionsermittlung berücksichtigt. Ein Zuverdienst ist bis zur Zuverdienstgrenze möglich.

Außerdem gibt es eine ams-Beihilfe zusätzlich zum Weiterbildungsgeld für Personen, deren Bruttoeinkommen 2.300,– € nicht übersteigt. Das AMS übernimmt bis zu 100 % der Kursgebühren, wenn die Bildungsmaßnahme die Vermittlungschance am Arbeitsmarkt erhöht. Infos: www.ams.at

5. Förderungen durch Kammern

Die Arbeiterkammer vergibt an ihre Mitglieder in allen Bundesländern Bildungsgutscheine bzw. Bildungsschecks in unterschiedlicher Höhe. Eingelöst werden kann dieser für verschiedene Weiterbildungsangebote wie z. B. die der VHS oder der WIFIs. Die Höhe der Gutscheine beträgt maximal: Wien: 120,– €/Jahr NÖ: 120,– €/Jahr Bgld: 100,– €/Jahr Stmk: 60,– €/Semester OÖ: 130,– €/Jahr K: 100,– bis 150,– €/Jahr S: kein Bildungsscheck der AK V: 75,– €/Jahr T: nur für Schüler/Studenten/Lehrlinge Weitere Infos: www.arbeiterkammer.at Von der Wirtschaftskammer gibt es den Bildungsscheck für EPU. Dieser ist für Veranstaltungen an den jeweiligen WIFIs einlösbar. Meist in der Höhe zwischen 100,– (NÖ) und 250,– € (Wien). Weitere Infos: www.wko.at

Die Landwirtschaftskammer übernimmt bis zu 66 % der Kurskosten für relevante Schulungen. In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen. Weitere Infos: www.lko.at

Auch einige andere Interessensvertretungen fördern Kurse im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Infos dazu auf der jeweiligen Kammer- bzw. Gewerkschafts-Website.

6. WKO-Förderungen für Lehrbetriebe

Für freiwillige und gesetzliche Ausbildungsmaßnahmen, für Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung und berufsbezogene Zusatzausbildungen können Lehrbetriebe Förderungen beantragen.

7. Sonstige Förderungen

Bausparfinanzierung: Seit 1. September 2005 besteht die Möglichkeit, Bauspardarlehen nicht nur für Wohnraumbeschaffung zu nutzen, sondern auch für Bildung und Pflege. Kinderbetreuungsgeld: Frauen und Männer erhalten unter gewissen Umständen ein Kinderbetreuungsgeld, während die Person an einer Aus- oder Weiterbildung teilnimmt. Für Senioren gibt es ebenfalls Bildungsförderungen, die sich meistens auf den Besuch von Kursen in Volkshochschulen beschränken.

Die größte Vielfalt an Förderungen gibt es eindeutig in der Hauptstadt. Das waff Bildungskonto fördert für beschäftigte Personen Kurse und Seminare mit bis zu 50 % der Kurskosten, maximal 300,– €, die bei einem waff-anerkannten Bildungsträger absolviert werden und mindesten 150,– € kosten. Das Förderprogramm waff FRECH fördert grundlegende berufliche Veränderungen von Mädchen und Frauen mit bis zu 90 % der Kurskosten, maximal 3.700,– €. Die waff-Qualifizierungsförderung fördert Unternehmen, die in ihre Mitarbeiter investieren und Hilfskräfte zu Fachkräften ausbilden wollen mit bis zu 50 % der Kurskosten oder max. 1.000,– € pro Person. Den waff-Weiterbildungs-Tausender gibt es für Personen, die einen Abschluss nachholen wollen, wie Matura, Berufsreifeprüfung oder einen Pflichtschulabschluss.

Weitere Infos: www.waff.at

Niederösterreich

Gefördert werden berufsspezifische Weiterbildungskurse bei anerkannten und zertifizierten Bildungsträgern. Die Höhe der Förderung reicht von 40 bis 80 % der Kosten, mit einem Maximalbetrag von 2.500,– € innerhalb von 3 Jahren. Außerdem gibt es das NÖ Bildungsdarlehen, das 10 % einer Kreditgesamtbelastung übernimmt, sofern das Geld in höhere Weiterbildung investiert wird (max. 2.500,– €). Infos: www.noe.gv.at/Bildung/Aus-und-Weiterbildung/Bildungsfoerderung/Bildungsfoerderung.html

Oberösterreich

Das Bildungskonto des Landes OÖ fördert allgemeine Bildungskosten bis 30 % der Kurskosten, maximal 2.000,– €. Unter gewissen Voraussetzungen (z. B. Menschen in Elternkarenz) steigt diese Förderung bis zu 60 %, maximal 2.400,– € an. Weiters gibt es das OÖ-Wirtschafts-Impulsprogramm, das Klein- und Mittelbetriebe unterstützt, die in die Ausbildung ihrer Mitarbeiter investieren. Gefördert werden ausschließlich Kurse im Bereich Export und Technologie/Innovation. Bei Kleinbetrieben bis zu 25 % der Kurskosten, bei mittleren Unternehmen bis zu 15 % der Kurskosten. Generell kann gesagt werden, das OÖ ein Vorzeigeland ist, was Bildungsförderungen betrifft. Infos: www.land-oberoesterreich.gv.at

Steiermark

Die Steiermark fördert vor allem Lehrlinge und Pendler, bietet sonst aber keine speziellen Förderungen für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Graz bietet mit dem Grazer Fonds für Personen, die seit mindestens sechs Monaten in Graz wohnen, Förderungen von bis zu 1.000,– € an. Infos: www.weiterbildung.steiermark.at

Burgenland

Förderung der Aus- und Weiterbildung von Unternehmern, Fach- und Führungskräften, bis zu 50 % der anerkennbaren Kosten. Die Förderhöhe bei Großunternehmen beträgt max. 35 % der anerkennbaren Kosten. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Förderungsfähig sind externe Kosten einer Bildungsmaßnahme mit einem Mindestprojektvolumen von 500,– € pro Förderansuchen. Infos: www.wibag.at

Kärnten

Das Land Kärnten fördert unter gewissen Einkommensvoraussetzungen beruflich relevante Fortbildungen mit einem Betrag bis zu 2.500,– € innerhalb von 5 Jahren. Infos: www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung

Salzburg

Das Land Salzburg fördert in Form eines Bildungsschecks Qualifizierungsmaßnahmen, die beruflich nutzbar sind mit 50 % der Kurskosten, maximal 900,– €. Je nach Alter und höchstem Bildungsabschluss können auch bis zu 75 % gefördert werden. Salzburg stellt 2018 Fördermittel in Gesamthöhe von 2.500.000,– € für den Bildungsscheck zur Verfügung. Sollte dieser Betrag vorzeitig ausgeschöpft sein, können keine weiteren Anträge gestellt werden. Infos: www.salzburg.gv.at/bildungsscheck

Tirol

Eines der großzügigsten Bundesländer ist Tirol. Dort gibt es einerseits das Bildungsgeld für Arbeitnehmer oder auch Selbstständige mit weniger als 9 Mitarbeitern. Es beträgt maximal 30 % der Kurskosten bis zu einem Höchstbetrag von 3.000,– € innerhalb von fünf Jahren. Weiters gibt das Land eine Ausbildungsbeihilfe für Personen, die zum Zwecke der beruflichen Qualifizierung ein Arbeitsverhältnis aufgelöst haben. Es werden Kosten für den Lebensunterhalt bis zu 350,– € pro Monat gefördert. Auch für Lehrlinge gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Infos: www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung

Vorarlberg

Einwohner von Vorarlberg können sich Vollzeitausbildungen mittels Bildungskonto mit bis zu 2.750,– € pro Jahr fördern lassen. Ebenfalls können sich Vorarlberger unterschiedliche Seminare und Lehrgänge mit bis zu 33 % der Kosten fördern lassen. Personen, die nach der Kindererziehung zurück ins Berufsleben wollen, und deren Qualifikationen veraltet sind, können berufsspezifische Ausbildungen mit bis zu 50 % der Kurskosten fördern lassen. Unternehmer mit Sitz in Vorarlberg können sich ebenfalls bis zu 33 % der Weiterbildungskosten fördern lassen. Weitere Infos: www.bildungszuschuss.at